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OLG Hamm, 03.08.1999 - 4 Ss OWi 790/99 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Qualifizierter Rotlichtverstoß, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Feststellungen zur Zeitdauer, Geständnis, kein geeichtes Meßgerät, Schätzung der Rotlichtzeit, Haltelinie
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- OLG Hamm, 25.03.1996 - 2 Ss OWi 248/96
Auszug aus OLG Hamm, 03.08.1999 - 4 Ss OWi 790/99
(OLG Hamm NStZ-RR 1996, 216 (217);… Mühlhaus/Janiszewski , StVO, 15. Auflage 1998 Rdnr. 31 b;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Auflage 1999, § 37 StVO Rdnr. 61).Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass bei Bejahung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes besondere Anforderungen an die Darlegungen zur Messung der Rotlichtdauer bestehen, wenn diese nicht durch Einsatz eines geeichten Meßgeräts sondern z.B. mittels Armbanduhr des anzeigenden Polizeibeamten erfolgte (vgl. KG Berlin NZV 1995, 240; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 216 m.w.N;… Jagusch-Hentschel a.a.O., Rdnr. 61 a.E.).
- KG, 23.03.1995 - 3 Ws (B) 49/95
Bei Vorsatzvorwurf eines qualifizierten Rotlichtverstoßes muß die vom Betroffenen …
Auszug aus OLG Hamm, 03.08.1999 - 4 Ss OWi 790/99
Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass bei Bejahung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes besondere Anforderungen an die Darlegungen zur Messung der Rotlichtdauer bestehen, wenn diese nicht durch Einsatz eines geeichten Meßgeräts sondern z.B. mittels Armbanduhr des anzeigenden Polizeibeamten erfolgte (vgl. KG Berlin NZV 1995, 240; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 216 m.w.N;… Jagusch-Hentschel a.a.O., Rdnr. 61 a.E.).